Definition
Die Intrahandelsstatistik – kurz INTRASTAT oder ICTS – erfasst den tatsächlichen Warenverkehr von Gemeinschaftswaren zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Vor Vollendung des Europäischen Binnenmarkts wurden diese Statistiken aus den Daten der Zollabwicklung (Zollantrag und Ausfuhrerklärung) erhoben.
Grundlage der INTRASTAT ist die EG-Verordnung Nr. 638/2004 vom 1. Januar 2005 über die Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten und löste die vormalige EWG-Verordnung Nr. 3330/91 ab. Zusammen mit den EG-Verordnungen Nr. 1901/2000 und Nr. 1917/2000 regeln sie so die EU-weiten Mindeststandards der handelsstatistischen Erfassung.
Rechtliche Grundlagen
Hierbei wird der gesamte Warenverkehr erfasst, nicht nur der Warenhandel im klassischen Sinne. Grundsätzlich unterliegen alle aus einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat beförderten Waren der INTRASTAT. Hierunter fallen auch Transaktionen ohne Eigentumsübertragung wie z. B. Miete und Leasing. Auch Reparaturen waren noch bis 2006 waren in Deutschland meldepflichtig. Seit Januar 2007 sind Reparaturen und Wartungsarbeiten bei der Anmeldung zur INTRASTAT nun allerdings zu vernachlässigen.
Ab einem Liefervolumen von 500.000 EUR durch Versendungen und/oder 800.000 EUR durch Bezüge entstanden, müssen INTRASTAT-Meldungen an das Statistische Bundesamt erfolgen. Wird diese Wertgrenze erst im laufenden Kalenderjahr überschritten, so beginnt die Meldepflicht mit dem Monat, in dem die Schwelle überschritten wurde. Die Abgabe dieser Meldungen ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.
Unser Angebot
Dabei erfolgt die INTRASTAT-Meldung bis zum 10. Arbeitstag nach Ablauf des Berichtsmonats. Die Meldungen haben dabei elektronisch zu erfolgen und werden vom Statistischen Bundesamt stichprobenweise auf ihre Genauigkeit überprüft. Dazu werden die Ausfuhrberichte anderer Länder aber auch die Umsatzsteuer- Voranmeldung der Unternehmen herangezogen.
Das Führen umfangreicher Statistiken aber kostet Zeit. Die Johs. Stelten GmbH & Co. KG erstellt seit Einführung der INTRASTAT – Statistik als Drittanmelder kontinuierlich und fristgerecht entsprechende Meldungen für Ihre Kunden.
Überlassen Sie uns die elektronische INTRASTAT-Anmeldung. Wir entlasten Sie gerne, kompetent und zuverlässig. So bleibt mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft!